Ich habe den Antrag gestellt. Wie weiter?
Jede Tätigkeit ist individuell, deshalb ist jeder Fall mit seinen gesamten Umständen einzeln zu beurteilen.
Weil dabei vielfach Merkmale beider Erwerbsarten vorkommen, richtet sich der Entscheid nach den überwiegenden Merkmalen.
Die Ausgleichskassen nehmen eine sorgfältige Prüfung vor, welche einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Bei weiteren Fragen wird sich die Ausgleichskasse bei Ihnen melden.
Mitteilung des Entscheids durch die Kasse
Sobald die Prüfung beendet wurde, werden Sie schriftlich per Post den Entscheid erhalten.
Erhalten Sie einen positiven Bescheid der Kasse, und Ihre Selbständigkeit wird anerkannt, werden Sie danach eine Akontorechnung für die erste Beitragszahlung erhalten.
Wird ein Antrag auf Selbständigkeit abgelehnt, so bleiben Sie Arbeitnehmender oder Arbeitnehmerin und Ihr Arbeitgeber muss für Sie weiterhin die AHV-Beiträge abrechnen.
Die Ausgleichskasse kontrolliert in regelmässigen Abständen, ob die Tätigkeit der Selbstständigerwerbenden die zuvor erwähnten Voraussetzungen erfüllt.