Leichte Sprache

Viele Menschen können Texte in Leichter Sprache besser verstehen. Sie können diese Themen in Leichter Sprache lesen:

Gelte ich als nicht-erwerbstätig?

Als nicht-erwerbstätig gelten Personen, die wenig oder nichts verdienen.

Also praktisch kein Erwerbs-Einkommen haben.
Dazu gehören:

  • vorzeitig Pensionierte (Frühpensionierung)

  • Angestellte mit Teilzeit-Pensum

  • Personen mit IV-Renten, Kranken-Taggeld, Unfall-Taggeld oder Sozial-Hilfe

  • Ehepartner von Pensionierten

  • Ehepartner von Personen mit Erwerb im Ausland (auch Liechtenstein)

  • Verwitwete, Geschiedene

  • Studierende

  • ausgesteuerte Arbeitslose

  • Weltreisende

Aber auch Angestellte mit diesen Voraussetzungen:

  • Sie verdienen weniger als 5'000 Franken im Jahr.
    Bei Ehepaaren: Sie verdienen beide zusammen
    weniger als 10'000 Franken im Jahr.

  • Sie arbeiten weniger als 9 Monate im Jahr.

  • Sie arbeiten weniger als 50 Prozent.

Trifft einer dieser Punkte auf Sie zu?

Melden Sie sich bei der Ausgleichs-Kasse von Ihrem Wohnkanton.

Die Kasse prüft Ihre Situation.

Hier finden Sie mehr Informationen zu den einzelnen Fällen.

Klicken Sie auf die Titel, um die Details zu sehen.

Lebenssituationen

Hier finden Sie mehr Informationen zu den einzelnen Fällen.

Klicken Sie auf die Titel, um die Details zu sehen.

Warum muss ich Beiträge zahlen?

Ihre Beiträge finanzieren die AHV, IV und EO.

Das sind 3 Sozial-Versicherungen.

Diese Sozial-Versicherungen bezahlen Renten,
Familien-Zulagen und Erwerbs-Ersatz.

Dieses Geld hilft den Menschen in ihrer jeweiligen Situation.

 

Woher kommt das Geld dafür?

Arbeitnehmende und Arbeitgebende zahlen Beiträge.

Auch nicht-erwerbstätige Personen zahlen Beiträge.

Der Bund zahlt ebenfalls Geld ein.

Was bringen mir die Sozial-Versicherungen?

Leistungen gibt es in folgenden Situationen:

  • nach der Pensionierung:
    Sie erhalten eine AHV-Rente.

  • bei Erwerbs-Ausfall – zum Beispiel während dem Militär-Dienst,
    bei Mutterschafts-Urlaub und Vaterschafts-Urlaub:
    Sie erhalten Ihren Lohn.

  • zur Entlastung von Familien:
    Sie erhalten eine Familien-Zulage.

  • bei Invalidität durch Unfall oder Krankheit:
    Sie erhalten eine IV-Rente.

Wie hoch sind die Beiträge an AHV, IV und EO?

Die Beiträge hängen von Vermögen und Einkommen ab.

Der Mindestbeitrag ist 530 Franken pro Jahr (Stand 2026).

Sie müssen die Beiträge an AHV, IV und EO jedes Jahr zahlen.

Tun Sie das nicht, haben Sie eine Beitragslücke.

Dann kann Ihre Rente sinken, und Sie haben weniger Geld zum Leben.

Vermeiden Sie also Beitragslücken:

Zahlen Sie Ihre Beiträge jedes Jahr!

 

Basis für die Berechnung Ihrer Beiträge an AHV, IV und EO

sind Ihr Rein-Vermögen und das Renten-Einkommen.

 

Hier finden Sie den Online-Rechner für Nicht-Erwerbstätige.

Damit können Sie Ihre Beiträge ungefähr berechnen.

Diese Berechnung ist nicht definitiv.

Entscheidend ist die Rechnung der Ausgleichs-Kasse.

 

Sind Sie noch nicht registriert?

Bitte melden Sie sich bei Ihrer Ausgleichs-Kasse. 

Wann muss ich mich anmelden?

Die Beitragspflicht startet am 1. Januar nach Ihrem 20. Geburtstag:

Ab dann zahlen Sie Beiträge an AHV, IV und EO.

Sind Sie aus dem Ausland in die Schweiz gezogen?

Dann beginnt Ihre Beitragspflicht im Monat danach.

 

Wichtig: Sie sind selbst dafür verantwortlich,

dass Ihre Beiträge vollständig bezahlt sind.

 

Haben Sie Ihre Erwerbs-Tätigkeit unterbrochen?

Oder arbeiten Sie sehr wenig?

Bitte fragen Sie am Jahres-Ende Ihre Ausgleichs-Kasse,

ob Sie Beiträge zahlen müssen.

Welche Unterlagen brauche ich?

Sie finden das Anmelde-Formular auf dieser Website.

Dazu brauchen Sie bestimmte Unterlagen.

Die Ausgleichs-Kasse prüft damit Ihre Situation.

 

Die Ausgleichs-Kasse kann folgende Dokumente verlangen:

  • Steuer-Erklärung oder Steuer-Veranlagung

  • Steuer-Ausweis oder Abrechnung der Arbeitslosen-Versicherung

  • Unterstützungs-Bestätigung (zum Beispiel von der Sozial-Hilfe)

  • Studien-Bestätigung

  • Taggeld-Abrechnungen zu Unfall oder Krankheit

  • aktuelle Lohn-Abrechnungen oder letzter Lohn-Ausweis

  • IV-Verfügungen

Wie melde ich mich an?

Haben Sie alle nötigen Unterlagen?

Dann füllen Sie das Anmelde-Formular aus.

Die Website leitet den Antrag an Ihre Ausgleichs-Kasse weiter.

 

Wenn Sie studieren, müssen Sie sich nicht anmelden.

Universitäten und Schulen melden die Daten ihrer Studierenden

jedes Jahr an die Ausgleichs-Kasse.  

 

Wie geht es nach der Anmeldung weiter?

Die Ausgleichs-Kasse erfasst Ihre Daten und prüft Ihre Unterlagen.

Vielleicht hat die Ausgleichs-Kasse Fragen:

Dann nimmt sie mit Ihnen Kontakt auf.

Danach legt die Ausgleichs-Kasse die Beiträge fest.

Basis für die Beiträge sind Ihre Steuer-Daten
und die persönlichen Angaben.

Sobald die Ausgleichs-Kasse alles geprüft hat, bekommen Sie einen schriftlichen Bescheid.

Füllen Sie jetzt Ihre Anmeldung aus

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