In drei Schritten zur Anmeldung

Sie sind nicht erwerbstätig und noch keiner AHV-Ausgleichskasse angeschlossen? Dann müssen Sie sich anmelden. Hier erfahren Sie, wie das geht.

Wann muss ich mich anmelden?

Ab dem 1. Januar nach Ihrem 20. Geburtstag zahlen Sie Beiträge an AHV, IV und EO. Ziehen Sie aus dem Ausland in die Schweiz, beginnt die Beitragspflicht im Folgemonat.

Wichtig: Sie müssen selbst dafür sorgen, dass Ihre Beiträge vollständig bezahlt sind.

Wenn Sie nur wenig arbeiten oder Ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, klären Sie bitte nach Jahresende mit Ihrer Ausgleichskasse, ob und wie viel Beitrag Sie zahlen müssen.

In drei Schritten zur Anmeldung

Wie ist meine Situation?

Sie gelten als nichterwerbstätig und zahlen Beiträge, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie gehen keiner Erwerbsarbeit nach.

  • Sie sind angestellt und verdienen weniger als CHF 5’000 pro Jahr (Ehepaare: CHF 10’000).

  • Sie arbeiten weniger als 9 Monate pro Jahr.

  • Sie arbeiten mit einem Pensum unter 50 Prozent.

In diesen Fällen müssen Sie sich bei einer AHV-Ausgleichskasse anmelden. Die Kasse prüft Ihre Beitragspflicht. Mehr Informationen finden Sie hier.

Welche Unterlagen brauche ich?

Das Anmeldeformular finden Sie auf dieser Website. Eventuell sind weitere Unterlagen nötig. Die Ausgleichskasse prüft damit Ihre Situation.

Folgende Dokumente kann die Ausgleichskasse verlangen:

  • Steuererklärung / Veranlagung

  • Steuerausweis oder Abrechnung der Arbeitslosenversicherung

  • Unterstützungsbestätigung

  • Studienbestätigung

  • Abrechnungen über Unfall- oder Krankentaggeld

  • Aktuelle Lohnabrechnungen oder den letzten Lohnausweis

  • Beitragsverfügungen

Wie melde ich mich an?

Sobald Sie alle Unterlagen haben, füllen Sie das Anmeldeformular aus. Die Website leitet den Antrag weiter an Ihre Ausgleichskasse.

In der Regel sind Sie bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons versichert. Wenn Sie vorzeitig pensioniert wurden, bleiben Sie bei der Ausgleichskasse Ihres letzten Arbeitgebers. Diese ist auch für die Beiträge Ihres nichterwerbstätigen Partners oder Ihrer Partnerin zuständig.      

Wenn Sie studieren, müssen Sie sich nicht anmelden. Universitäten und Schulen geben die Daten ihrer Studierenden einmal jährlich an die Ausgleichskasse weiter.  

Wie geht es nach der Anmeldung weiter?

Die Ausgleichskasse erfasst Ihre Daten und prüft die Anmeldung. Bei Fragen nimmt sie mit Ihnen Kontakt auf. Danach legt sie die Beiträge fest. Massgebend sind Ihre Steuerdaten und die persönlichen Angaben. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Prüfung abwarten
Schriftlicher Bescheid

Weitere Fragen

Haben Sie weitere Fragen? Viele Antworten finden Sie im Glossar und in den FAQs.

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