Was heisst „nichterwerbstätig“?
AHV, IV und EO (Erwerbsersatzordnung) unterscheiden zwischen erwerbstätigen Personen und Personen ohne Erwerb. Als nichterwerbstätig gelten Sie, wenn Sie nicht oder nur in geringem Umfang arbeiten. Zu dieser Gruppe gehören zum Beispiel:
frühzeitig Pensionierte
Teilzeitbeschäftigte mit kleinem Pensum
Weltreisende
Empfänger von Sozialhilfe
Was Sie wissen sollten
Erklärungsvideo

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Lebenssituationen
Es werden typische Fälle aufgezeigt und eingeordnet.
Lebenssituationen
Weshalb muss ich Beiträge zahlen?
Ihre Zahlungen fliessen in AHV, IV und EO. Diese Versicherungen sind zuständig für Renten, Familienzulagen und Erwerbsersatz. Versicherte und Arbeitgeber finanzieren diese Leistungen gemeinsam, zusammen mit der öffentlichen Hand.
Auch als nichterwerbstätige Person zahlen Sie Beiträge. Leistungen gibt es zum Beispiel in folgenden Situationen:
nach der Pensionierung (Rente)
bei Erwerbsausfall, etwa während der Dienstpflicht oder bei Mutterschaftsurlaub und Urlaub eines anderen Elternteils
zur Entlastung von Familien
bei Invalidität durch Unfall oder Krankheit
Wer ist nichterwerbstätig?
Ein Beispiel
Sonja (63, ledig) hat 38 Jahre lang als Friseurin gearbeitet. Vor zwei Jahren liess sie sich früh pensionieren. Seither arbeitet sie nicht mehr. Sonja ist über 58 und hat kein Erwerbseinkommen. Deshalb meldete sie sich bei der Ausgleichskasse ihres letzten Arbeitgebers als Nichterwerbstätige.
Wer ist nichterwerbstätig?
Ein Beispiel
Alessandro (28, ledig) gab seine Erwerbstätigkeit auf und reist für unbestimmte Zeit. Er hat sich bei der Ausgleichskasse des Wohnortkantons angemeldet.
Wie kann ich mich anmelden?
Sie sind für die korrekte Zahlung Ihrer Beiträge selbst verantwortlich. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch den Anmeldeprozess.
Wie ist meine Situation?
Sie gelten als nichterwerbstätig und zahlen Beiträge, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Sie gehen keiner Erwerbsarbeit nach.
Sie sind angestellt und verdienen weniger als CHF 5’000 pro Jahr (Ehepaare: CHF 10’000).
Ihre Erwerbstätigkeit dauert weniger als 9 Monate pro Jahr.
Sie arbeiten mit einem Pensum unter 50 Prozent.
Welche Unterlagen brauche ich?
Für die Anmeldung benötigen Sie eventuell einige Unterlagen. Zum Beispiel:
Steuererklärung / Veranlagung
Steuerausweis oder Abrechnung der Arbeitslosenversicherung
Bestätigung, dass Sie unterstützt werden
Aktuelle Lohnabrechnungen oder den letzten Lohnausweis
Wie melde ich mich an?
Sobald Sie alle Unterlagen haben, füllen Sie das Anmeldeformular aus. Die Website leitet den Antrag weiter an Ihre Ausgleichskasse.
Wie weiter?
Die Ausgleichskasse prüft die Anmeldung. Bei Fragen meldet sie sich bei Ihnen. Sobald die Prüfung beendet ist, erhalten Sie eine schriftliche Information.