Drei Schritte zur Antragsstellung

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Wann muss ich mich anmelden?

Nachdem man seine Tätigkeit aufgenommen hat, muss man bei einer AHV-Ausgleichkasse den Antrag auf Selbständigkeit stellen.

Ein Antrag bei der Ausgleichskasse einzureichen ist sinnvoll, sobald die Tätigkeit aufgenommen wurde bzw. erste Rechnungen an die Kundschaft gestellt worden sind. Die Kassen benötigen Belege, Zahlungseingänge, Verträge und Rechnungen zur Beurteilung, ob eine Selbständigkeit vorliegt.

Es empfiehlt sich, sich in den ersten Monaten der Selbstständigkeit bei der Ausgleichskasse anzumelden. Erst ab der Anerkennung als selbstständig erwerbende Person profitierten Sie vom Schutz der Sozialversicherungen.

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Merkmale prüfen

Es gibt diverse Merkmale, welche auf eine selbstständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz hinweisen. Folgende Merkmale können auf eine Selbstständigkeit hinweisen:

  • Tätigen von erheblichen Investitionen, z.B. Kauf von Geräten oder Um-/Neubau

  • Handeln unter eigenem Namen auf eigene Rechnung

  • Eigene Geschäftsraume

  • Tragen der Unkosten und des Verlustrisikos

  • Beschäftigung von Personal

  • Freie Bestimmung von Art und Weise der Arbeitserbringung und keine Unterwerfung unter Weisungen

  • Eigene Geschäftsräume

  • Gleichstellung gegenüber der Person, die den Auftrag erteilt hat

  • Selbstständige Festlegung der Arbeitszeiten

  • Tätigkeit für mehrere Auftraggeber

Unterlagen zusammentragen

Um selbstständig zu werden, muss man ein Anmeldeformular ausfüllen, das auf der Website der Ausgleichskasse verfügbar ist. Als Anhang sind diverse Belege einzureichen, aufgrund welcher sich die Ausgleichskasse ein Bild Ihrer Tätigkeit machen kann.
Aussagekräftig sind folgende Unterlagen:

Um selbstständig zu werden, muss man ein Anmeldeformular ausfüllen, das auf der Website der Ausgleichskasse verfügbar ist. Als Anhang sind diverse Belege einzureichen, aufgrund welcher sich die Ausgleichskasse ein Bild Ihrer Tätigkeit machen kann.
Aussagekräftig sind folgende Unterlagen:

  • Offerten und Rechnungen an Kundinnen und Kunden

  • Nachweis des investierten Eigenkapitals

  • Unterzeichnete Verträge mit Kundinnen und Kunden

  • Werbeunterlagen oder Webauftritt

  • Mietverträge

  • Leasing- oder Kaufverträge für Investitionen

Sollte Sie Mitarbeitende beschäftigen, sollten Sie zusätzlich folgende Unterlagen bereithalten:

  • UVG Policennummer

  • Name der Versicherung BVG

Antrag stellen

Mit folgendem Formular können Sie Ihren Antrag auf Selbstständigkeit stellen. Dieser wird direkt an die zuständige Ausgleichskasse weitergeleitet.

Wie weiter?

Jede Situation ist individuell, deshalb wird jede Anmeldung von der Ausgleichkasse einzeln bearbeitet. Die Ausgleichskasse prüft Ihre Anmeldung sorgfältig und berechnet Ihre persönlichen Beiträge.

Prüfung abwarten
Schriftlicher Bescheid